Die umstrittene Untersuchungshaft für eine Gruppe von Tierschützern wird aufgehoben. Das ordnete die Oberstaatsanwaltschaft heute an.
Seit Ende Mai sind die neun Tierschützer / Tierrechtler unter dem Verdacht in U-Haft, eine „kriminelle Organisation“ gebildet zu haben. Es bestehe zwar nach wie vor Tatbegehungsgefahr, doch dürfe die U-Haft nicht fortgesetzt werden, „wenn sie zu der zu erwartenden Strafe außer Verhältnis steht“, hatte die Oberstaatsanwaltschaft erklärt.
Der zweite ursprünglich geltend gemachte Haftgrund der Verdunkelungsgefahr ist durch das Gesetz mit zwei Monaten begrenzt. Diese Frist ist längst abgelaufen.
Die ersten Enthaftungen sind bereits erfolgt.
Quelle:ORF